Autor Thema: Die Firebee und der deutsche Zoll ...  (Gelesen 48333 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline 1ST1

  • Benutzer
  • Beiträge: 8.661
  • Gesperrter User
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #40 am: Sa 03.12.2016, 00:00:13 »
Du weichst der Frage aus. Die Schweiz ist für Nervengift egal. Er will die Firebee in Deutschland betreiben. Und da ist die EMV-Prüfung und CE-Kennzeichnung Pflicht. Du sitzt in Wien, das ist in Österreich, das ist auch EU-Mitglied. Theoretisch könnte dir das Pendant der BNetzA in Österreich dir deine Firebee auch weg nehmen.

CE sagt aus, dass das Gerät den Bestimmungen entspricht. Macht man den CE-Babscher drauf, und das Gerät entspricht nicht den Bestimmungen, sprich rasselt durch die EMV-Prüfung durch, dann ist man sowas von am Ar.... Die Bundesnetzagentur und entsprechende Pendants in ganz Europa können so eine Nachprüfug jederzeit anfordern, wenn der Verdacht besteht, dass der Hersteller die Bestimmungen nicht ernst nimmt. Die Gesetzgebung dazu darf man nicht auf die leichte Schulter nehnem, das ist kein Spaß.

Ich schreibe das nicht, um dich oder euch zu ärgern, deine Einstellung zu dem Thema ist grob fahrlässig und sehr leichtsinnig.

Grüße von deinem "speziellen Freund".
« Letzte Änderung: Sa 03.12.2016, 00:06:30 von 1ST1 »
Ausgeloggter Mitleser, der hier NIE mehr aktiv wird. Am besten, meine Inhalte komplett löschen. Dabei berufe ich mich auf mein Urheberrecht, die DSGVO und auf die Rechte, die mir unter Impressunm&Datenschutz zugestanden werden. Tschö!

Offline Mathias

  • Moderator
  • *****
  • Beiträge: 1.578
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #41 am: Sa 03.12.2016, 00:16:06 »
Nochmal: hör mit den Falschinformationen auf! Ich wil nicht anfangen hier Postings zu moderieren. Ließ nochmals die guten Ausfühungen von czietz diesbezüglich im Posting Nr. 30, wenn Du meine Angaben schon für nicht vertrauenswürdig hältst. Es gibt keine Verpflichtung zu EMV-Prüfberichten oder externen Zertifizierungen als EU-fremder Hersteller. Ende der Debatte!
MegaST 4 mit Sounddesigner II MegaBus-Hardware und 56001, MegaSTE, Hades 040, MagiC Mac auf Mac OS 9 und eine FireBee.

Offline 1ST1

  • Benutzer
  • Beiträge: 8.661
  • Gesperrter User
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #42 am: Sa 03.12.2016, 00:22:28 »
Richtig, der Importeur oder Inverkehrbringer des Geräts muss die Konformität nachweisen.

Du willst aber doch wohl den Besitzern der Firebee nicht jedem eizelnen aufbürden, dass er eine eigene EMV-Zertifizierung im Labor durchführen und bezahlen soll? Und wie soll er das tun, wenn er das Teil noch nichtmal in die EU einführen kann? Soll er noch einen Schweiz-Urlaub buchen, den er dann im Prüflabor verbringt?

Was glaubst du eigetntlich, wozu es nicht nur innerhalb der EU, sondern in vielen Ländern außerhalb der EU solche CE/EMV-akkreditierte Prüflabors gibt? Sogar in der Schweiz. In der seit April 2016 auch diese Bestimmungen gelten?

Du redest immer noch nur um den heißen Brei herum. Unterstelle mir hier keine Falschmeldungen, du verstehst die Tragweite deiner Aussage nicht. Und jetzt hier - als Vertreter des ACP-Projekts und damit direkt Betroffener - mit Moderation und Beitragslöschung zu drohen zeugt auch nicht gerade von Charakter. Ich schreibe diese Sachen nicht zum Spaß, nehmt euch diese Beratung besser zu Herzen.
« Letzte Änderung: Sa 03.12.2016, 00:26:29 von 1ST1 »
Ausgeloggter Mitleser, der hier NIE mehr aktiv wird. Am besten, meine Inhalte komplett löschen. Dabei berufe ich mich auf mein Urheberrecht, die DSGVO und auf die Rechte, die mir unter Impressunm&Datenschutz zugestanden werden. Tschö!

Offline Mathias

  • Moderator
  • *****
  • Beiträge: 1.578
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #43 am: Sa 03.12.2016, 00:44:14 »
Es ist immer das Selbe mit Dir. Du verbreitest Falschmeldungen, und wenn man diese mühsam wiederlegt, machst Du 5 neue Fässer auf. Dabei unterstellst Du natürlich gleich wieder mal wie man was denkt, oder welche Einstellung man dazu hat, oder was man tun müßte, oder wie man sich zu verhalten hätte, oder was die Pflicht wäre.

Unabhängig davon, wenn Du bei so einem ernsten Thema, wiederholt Falschinformationen verbreitest, bleibt mir nichts anderes über als sie irgendwann mal zu moderieren, wenn Du nicht damit aufhörst. Es steht eben schon mehrfach in diesem Thread, daß dieser Punkt von Dir nicht richtig ist (wie viele Andere leider auch). Was aber eben schade ist, weil manche Punkte von Dir schon Hand und Fuß haben bei verschiedensten Themen.

Mit Dir ist einfach kein sinnvolles Gespräch möglich. Deshalb gehe ich seit geraumer Zeit auch nicht mehr konkret auf Dich ein.

Und ja, mir ist es wichtig bei einem Thema wie diesem hier, keine Spekulationen abzugeben, oder wüst mit Halbwissen zu debattieren.
« Letzte Änderung: Sa 03.12.2016, 00:46:19 von Mathias »
MegaST 4 mit Sounddesigner II MegaBus-Hardware und 56001, MegaSTE, Hades 040, MagiC Mac auf Mac OS 9 und eine FireBee.

Offline Patrick STf

  • Benutzer
  • Beiträge: 987
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #44 am: Sa 03.12.2016, 01:44:04 »
Ich muss mich da auch mal einklinken. Um ehrlich zu sein fehlen mir die Worte.

Fakt ist die Firebee wird gewerblich angeboten und international verkauft. Ob das ein Hobbyprojekt ist oder nicht spielt dabei überhaupt keine Rolle. Als ordentlicher Kaufmann muss man in der Lage sein die gesetzlichen Bestimmungen bei der Einfuhr von Waren einzuhalten. Aus eigener Erfahrung weiß ich wie Zollbehörden bei grobfahrlässigen Fehlern vorgehen. Damit ist wirklich nicht zu scherzen und schon gar nicht im Dreiländereck.

Meine persönliche Meinung dazu verkneife ich mir :)
Atari-Enthusiast | Von 8-Bit bis ST – Die Legende lebt in meinen Emulatoren weiter

Offline tuxie

  • Benutzer
  • Beiträge: 6.836
  • Falcon! Milan! Schuetzt die Raubvoegel!
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #45 am: Sa 03.12.2016, 08:30:01 »
Punkt eins, der Zoll hat Nervengifte einfach abgefertigt d keine Lust, sonst hätte er nicht so schnell bescheid.
Punkt zwei das CE Zeichen bedarf keiner Prüfung, es genügt wenn das Gerät nach Bestimmungen produziert worden sind und wenn das Gerät Ce zertifizierte Netzteile hat. Zu dem Thema gab es CE eingeführt worden ist sachkundig in der ct berichtet.

Wenn die firebee nach ce Norm produziert worden ist, dann darf man das Label selbst anbringen. Das ist auch in Deutschland nicht anders.
Die Bedienungsanleitung ist nun wirklich kein Ding......
Tschau Ingo

Offline 1ST1

  • Benutzer
  • Beiträge: 8.661
  • Gesperrter User
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #46 am: Sa 03.12.2016, 16:41:09 »
Das ist falsch. Der Hersteller muss mit der Konfomitätserklärung nachweisen, dass das Gerät konform ist. Und die Konformitätserklärung darf ein Hersteller nur nach Prüfung eines akrreditierten Messlabors erstellen. Die Konformitätserklärung basiert bei einem Computer auf dem EMV-Prüfbericht. Erst dann darf er das CE-Zeichen anbringen. Theoretisch müsste sogar noch eine VDE-Prüfung zur elektrischen Sicherheit gemacht werden, das dürfte aber das fix und fertige Steckernetzteil schon abfrühstücken, idealerweise mündet das in ein "GS"-Zeichen.

Evtl. kann aber auch das noch ein Problem sein, denn wenn das Netzteil nur 2 Kontakte hat (also der Schutzkontakt fehlt), fällt das - wenn ich mich noch recht erinnere - unter den Fall "Schutzisolierung", aber die Firebee hat ein Metallgehäuse, könnte also sogar sein, dass die eigentlich sogar übers Netzteil geerdet sein müsste (also am Schutzleiter angeschlossen sein müsste). Aber damit hatte ich nie direkt zu tun, unsere Testsysteme für die Boards hatten alle schon vorzertifizierte AT oder ATX Netzteile mit entsprechender Gehäuseerdung. Das Thema kenne ich nur noch grob aus meiner Berufsausbildung, da gibts diese VDE/DIN Norm 0701 usw. (Die 0701 heißt heute anders und ist stark gegenüber dem erweitert was ich damals in der Berufsschule lernen musste)

Informiert euch, bevor ihr irgendwelchen Unsinn schreibt. https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung 
Zitat
"Die EU-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes."

https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung#Wichtige_Merkmale_der_CE-Kennzeichnung

Zitat
Wichtige Merkmale der CE-Kennzeichnung

    Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine oder mehrere der EU-Richtlinien Anwendung findet, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Richtlinien zu berücksichtigen.
    Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen.
    Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.
    Der Hersteller erstellt eine EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an dem Produkt an.
    Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten.
    Neben der CE-Kennzeichnung sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des „CE“ in Frage stellen können. (Es gibt immer wieder Diskussionen um das deutsche GS-Zeichen, welches inhaltlich nicht den Umfang der CE-Kennzeichnung umfasst).
    Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-)Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind.
    Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien anderslautende Bestimmungen vorsehen.
    Einen wichtigen Teil innerhalb des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt die Risikobeurteilung dar. Diese wird aktuell nach der harmonisierten Europäischen Norm EN ISO 12100:2010 durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Sicherheits-Grundnorm (A-Norm). Alternativ zu diesem allgemeinen Verfahren besteht im Falle des Vorhandenseins einer speziellen Produktnorm (C-Norm) für spezielle Maschinentypen (z. B. Pressenbau,...) die Möglichkeit, die Risikobeurteilung nach der C-Norm durchzuführen.

Die "Benannte Stelle" ist das Prüflabor. Normalerweise benennt man dieses auf der Konformitätserklärung, evtl. sogar mit der Nummer des Messprotokolls von dort.

Mit anderen Worten, wer bei so einem Gerät die CE-Kennzeichnung weglässt, sie anbringt ohne eine Konformitätserklärung erstellt und unterschrieben zu haben, und im Zweifelsfall diese Konformität nicht anhand eines Laborprotokolls eines akkreditierten Prüflabors nachweisen kann, steht im Zweifelsfall mit dem Rücken zur Wand. Ich weiß nicht, was für eine Rechtsform Medusa hat, ob da die Besitzer im Zweifelsfall haftbar gemacht werden können, ich möchte aber dann nicht in deren Lage sein.

Es lohnt sich übrigens, dazu die nationalen Gesetze, die dieses EU-Recht umsetzen, zu lesen. Dann weis man auch was auf einen da zu kommen kann. Das ist kein Spaß.

Ich überlasse es euch, die Sache mit der Schutzisolierung, Schutzklassen usw. zu recherchieren, vielleicht findet sich hier im Kreise ja auch ein Elektriker, der muss es sowieso genau wissen. Theoretisch kommt auch noch die ELektronikschrott-Rücknahmeverordnung hinzu, wird sich aber gegenüber einem Außer-EU-Anbieter wahrscheinlich nur schwer durchsetzen lassen

Patrick und Tuxie sprechen noch einen weiteren Punkt an. Nervengift. Der hat nämlich ein Gerät gekauft, bei dem er fest daran geglaubt hat, dass er es in Deutschland betreiben darf. Er hat zwei Mal Zeit beim Zoll verbracht, die Enttäuschung, dass er das Gerät nicht einführen darf. Er hat gegenüber Medusa auch Rechte: Auslieferung eines zugelassenen Geräts oder Geld zurück.

Und der Zoll hat ihn nicht abgefertigt, sondern er hat nur das getan, was er nach Gesetz tun muss: Das Verhindern der Einführung eines nicht zugelassenen Geräts. Das auf dem Gerät, der Verpackung und Handbuch nicht angebrachte CE-Zeichen ist schon das Erkennungsmerkmal, so wie ein Auto ohne Nummernschidl auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Eigentlich waren die sogar noch großzügig, dass es noch mal eine zweite Sichtprüfung gab, der Fall war eigentlich schon beim ersten Mal klar, wenn es so passierte wie N. es schildert. Wahrscheinlich nützt es jetzt auch nicht, irgendwo eine Rolle CE-Aufkleber zu besorgen, die drauf zu babschen und das Ding wieder loszuschicken. Mit ein bischen Pech hat der Zoll jetzt schon den Absender auf dem Radar, und wenn das Ding dann mit CE Aufkleber kommt (aber ohne Konformitätserklärung, Prüflaborangabe, etc.), werden die mitunter automatisch eine Messung veranlassen. Wenns dann durchrasselt, dann ist erst recht der Misthaufen am dampfen.

Ist übrigens kein Einzelfall, das ist schon öfters in Auto-Foren ein Thema, z.B. mal nach "China-RNS Zoll" googlen, da wurden schon massig günstige Alternativen zu VW-Navigations-Radiosystemen vom Zoll einkassiert, weil sie weder CE noch ABE haben, (und außerdem teilweise noch den VW-Originalen designmäßig sehr ähnlich sind, Stichwort Produktpiraterie).

Und es gibt auch nicht "die Konstruktion nach CE-Norm". Du brauchst auf einem zertifizierten Produkt nur einen einzigen Widerstand ändern, und schon musst du theoretisch eine Neu-Zertifizierung durchführen. Oben die Sache mit der verschieden fest gezogenen Schraube deutet das eigentlich schon an. Davon abgesehen, wenn keinerlei EMV-Filterstufen auf den Schnittstellem zu finden ist, ist das sowieso keine "Konstruktion nach CE-Norm", ganz extrem ist schon der Vergleich zwischen dem Druckerport bei der Firebee und dem ASUS-Board.
« Letzte Änderung: Sa 03.12.2016, 17:14:07 von 1ST1 »
Ausgeloggter Mitleser, der hier NIE mehr aktiv wird. Am besten, meine Inhalte komplett löschen. Dabei berufe ich mich auf mein Urheberrecht, die DSGVO und auf die Rechte, die mir unter Impressunm&Datenschutz zugestanden werden. Tschö!

Offline mfro

  • Benutzer
  • Beiträge: 1.640
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #47 am: Sa 03.12.2016, 16:51:48 »
was genau willst Du eigentlich?
And remember: Beethoven wrote his first symphony in C

Offline 1ST1

  • Benutzer
  • Beiträge: 8.661
  • Gesperrter User
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #48 am: Sa 03.12.2016, 17:17:03 »
Bei der Beratungsresistenz frage ich mich das auch.
Ausgeloggter Mitleser, der hier NIE mehr aktiv wird. Am besten, meine Inhalte komplett löschen. Dabei berufe ich mich auf mein Urheberrecht, die DSGVO und auf die Rechte, die mir unter Impressunm&Datenschutz zugestanden werden. Tschö!

Offline Patrick STf

  • Benutzer
  • Beiträge: 987
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #49 am: Sa 03.12.2016, 18:25:19 »
Eins im Vorfeld. Ich habe die Weisheit mit Sicherheit nicht gefressen :)

In der Vergangenheit habe ich aber gewerblich internationalen Handel betrieben. Bezüglich den Behörden kenne ich mich schon etwas aus :)

Die meisten Sendungen werden bei der Einfuhr aus Zeitgründen nicht geprüft. Lediglich die Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren werden erhoben. Dafür gibt es ja einen Lieferschein der außen am Paket anzubringen Ist.

Als Hersteller gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man kann für das Produkt alle notwendigen Nachweise für eine berechtigte Einfuhr in  das Sendungsland erbringen, oder man weißt den Kunden darauf hin, dass es zu Problemen mit der Einfuhr kommen kann. Das ist auch nicht unmoralisch und wird von vielen Firmen aus unterschiedlichsten Gründen fabriziert. Es ist ja nicht verboten seine Waren zu verkaufen, solange man sich an die nationalen Gesetze des Firmensitzes hält.

Ein persönliches Urteil darüber Fälle ich nicht. Ist ja schließlich ein öffentliches Forum :)
Atari-Enthusiast | Von 8-Bit bis ST – Die Legende lebt in meinen Emulatoren weiter

Offline czietz

  • Benutzer
  • Beiträge: 3.692
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #50 am: Sa 03.12.2016, 18:28:14 »
@1ST1 irrt allerdings bei einigen Details: Eine "benannte Stelle" ist nicht zwangsläufig das gleiche wie ein Prüflabor -- und weder das eine noch das andere ist Pflicht bei der Erklärung der Konformität mit der EMV-Richtlinie.

Ein externes Prüflabor wird meist dennoch hinzugezogen, weil wohl die wenigsten Hersteller selbst eine normgerechte Prüfung durchführen können. Wer das aber als Hersteller selbst kann und die Prüfberichte für die technischen Unterlagen selbst erstellt, darf die Konformität aber auch erklären, ohne je ein externes Prüflabor eingeschaltet zu haben. Wie gesagt, das CE-Zeichen wird nicht von einem Prüflabor verliehen, sondern zeigt an, dass der Hersteller die Konformität erklärt!

Die benannte Stelle andererseits prüft im Falle der EMV-Richtlinie freiwillig die Unterlagen:
"(4) Zusätzlich zu dem Verfahren nach den Absätzen 2 und 3 kann der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter die technischen Unterlagen der benannten Stelle mit dem Antrag auf ihre Bewertung vorlegen. " (§7 EMVG)

Da das CE-Zeichen eben nicht im Rahmen irgendeiner Zertifizierung von einem Dritten verliehen wird, ist auch der Satz ...

Zitat
Du brauchst auf einem zertifizierten Produkt nur einen einzigen Widerstand ändern, und schon musst du theoretisch eine Neu-Zertifizierung durchführen.

... in seiner Pauschalität Unsinn. Wenn sich der Hersteller sicher ist, dass diese Änderung keine Auswirkung auf die Konformität hat, wird er nicht (und muss er nicht) eine neue Prüfung veranlassen.


Offline 1ST1

  • Benutzer
  • Beiträge: 8.661
  • Gesperrter User
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #51 am: Sa 03.12.2016, 18:34:01 »
Patrick, so einfach ist es auch wieder nicht. Es soll ja Länder geben, in denen diverse Drogen legal sind. Das heißt aber noch lange nicht, dass jemand diese von dort in ein Land verkaufen darf, in dem das nicht so ist. In Saudi-Arabien wirst du bei Einreisekontrolle gleich in den Knast gesteckt, wenn du ein Mohnbrötchen im Gepäck hast.

czietz, sofern der Hersteller selbst ein anerkanntes Prüflabor hat (das also auf Einhaltung der Normen geprüft wurde, sprich akkreditiert ist) darf er das natürlich auch selber, das ist klar. Wenn das Labor durch viele Neuentwicklungen des Herstellers ausgelastet ist, lohnt sich das auch, dafür die Ressourcen zu investieren. Aber beim besten Willen, glaubst du dass Medusa das hat? Das ist doch ein ganz kleiner Betrieb. Wenn die das nämlich hätten, dann hätten sie von vorneherein alles richtig gemacht, dann wäre es erst garnicht so weit gekommen. Mein Eindruck ist, im Firebee-Team hat nicht einer überhaupt an diese Möglichkeit gedacht, dass von der Seite eine Problematik vorliegen könnte.

CE-Zeichen aufbabschen bedeutet, dass man die dazu nötigen Prüfungen durchgeführt und bestanden hat. Ein Zertifikat ausstellen, ohne das getan zu haben ist russisch Roulette.
« Letzte Änderung: Sa 03.12.2016, 18:42:53 von 1ST1 »
Ausgeloggter Mitleser, der hier NIE mehr aktiv wird. Am besten, meine Inhalte komplett löschen. Dabei berufe ich mich auf mein Urheberrecht, die DSGVO und auf die Rechte, die mir unter Impressunm&Datenschutz zugestanden werden. Tschö!

Offline Patrick STf

  • Benutzer
  • Beiträge: 987
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #52 am: Sa 03.12.2016, 18:44:04 »
Es ist vielleicht nicht ethisch aber letztendlich haftet der Empfänger der Sendung für den Inhalt. Du darfst auch Waffeln ins Ausland verkaufen, solange du dich an die deutschen Gesetze hältst. Warum glaubst du bestellen so viele Bundesbürger Schusswaffen aus Amerika? Dort sind die Gesetze in den meisten Bundesländern im Vergleich zu den deutschen sehr schwach. Von zehn Sendungen wird höchstens eine Sendung eingezogen. Dem Händler passiert nichts, aber der Empfänger muss sich dann warm anziehen :)

So einfach ist es auch wieder nicht. Es soll ja Länder geben, in denen diverse Drogen legal sind. Das heißt aber noch lange nicht, dass jemand diese von dort in ein Land verkaufen darf, in dem das nicht so ist. In Saudi-Arabien wirst du bei Einreisekontrolle gleich in den Knast gesteckt, wenn du ein Mohnbrötchen im Gepäck hast.
Atari-Enthusiast | Von 8-Bit bis ST – Die Legende lebt in meinen Emulatoren weiter

Offline 1ST1

  • Benutzer
  • Beiträge: 8.661
  • Gesperrter User
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #53 am: Sa 03.12.2016, 18:55:14 »
Gut, in dem Fall hast du recht. Aber wie oben entdeckt, gelten die EMV-Bestimmungen inzwischen auch vollumfänglich in der Schweiz. Das heißt, Medusa hat selbst innerhalb der Schweiz ein Problem. Und unser Freund N. hat einen gültigen Kaufvertrag über ein Gerät, was er in Deutschland betreiben möchte, und er ging davon aus, dass er das darf. Damit ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Er hat das Recht auf Nachbesserung - sprich Nachholung der CE.Kennzeichnung mit allen was da dran hängt, und wenn das nicht geht, dann Geld zurück.
Ausgeloggter Mitleser, der hier NIE mehr aktiv wird. Am besten, meine Inhalte komplett löschen. Dabei berufe ich mich auf mein Urheberrecht, die DSGVO und auf die Rechte, die mir unter Impressunm&Datenschutz zugestanden werden. Tschö!

Offline Patrick STf

  • Benutzer
  • Beiträge: 987
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #54 am: Sa 03.12.2016, 18:58:09 »
Genauso schaut es leider aus  >:D
Gut, in dem Fall hast du recht. Aber wie oben entdeckt, gelten die EMV-Bestimmungen inzwischen auch vollumfänglich in der Schweiz. Das heißt, Medusa hat selbst innerhalb der Schweiz ein Problem. Und unser Freund N. hat einen gültigen Kaufvertrag über ein Gerät, was er in Deutschland betreiben möchte, und er ging davon aus, dass er das darf. Damit ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Er hat das Recht auf Nachbesserung - sprich Nachholung der CE.Kennzeichnung mit allen was da dran hängt, und wenn das nicht geht, dann Geld zurück.
« Letzte Änderung: Sa 03.12.2016, 19:00:08 von Patrick STf »
Atari-Enthusiast | Von 8-Bit bis ST – Die Legende lebt in meinen Emulatoren weiter

Offline goetz @ 3rz

  • Benutzer
  • Beiträge: 2.054
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #55 am: Sa 03.12.2016, 22:26:32 »
[…]
CE sagt aus, dass das Gerät den Bestimmungen entspricht. Macht man den CE-Babscher drauf, und das Gerät entspricht nicht den Bestimmungen, sprich rasselt durch die EMV-Prüfung durch, dann ist man sowas von am Ar....

Wenn man greifbar ist, sicher. $KUMPEL kaufte Röhrenstroboskope (die ffffumpen mit 2-3 kW) aus China. Gingen durch, aber CE fehlt. Fragt er in China nach, eine Woche später hat er einen Brief, darin Wachspapier mit 5x25 Stück CE-Kennzeichen zum selbst aufkleben. Problem gelöst!!!!1
Wider dem Signaturspam!

Offline Mathias

  • Moderator
  • *****
  • Beiträge: 1.578
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #56 am: Sa 03.12.2016, 22:32:24 »
Ich kann nur allen Raten die Falschmeldungen von 1ST1 nicht für bare Münze zu nehmen. Gegebenenfalls selber nachzulesen. Viele der Wortmeldungen wie die schon so oft wiederlegten "Prüfstellenzwang", EU-Verordnungen innerhalb der Schweiz, zwangsweise Konformitätserklärungen in der Schweiz usw. sind blanker Unsinn.

Die ganze Sache ist ein Sturm im Wasserglas, da es lediglich um den Formalakt der Erklärung handelt. Da nach Schweizer Normen hergestellt wurde, gibt es keine Bedenken von MCS und die Produktion nach den Normen EN 61000-6-1:2007 sowie EN 61000-6-3:2007 +A1:2011 steht außer Frage.

1ST1 dagegen, der die FireBee ja noch nie leiden konnte, scheint daran gelegen zu sein das Projekt möglichst zu beschädigen. Dazu werden dann auch permanent Polemiken gefahren, Deutsches Recht, EU-Verordnungen, bilaterale Verträge, Schweizer Recht geschickt vermischt. Export, aktive Firmen am EU-Binnenmarkt und Importe werden ebenso wüst verflochten. Und wenn, wie oben oft geschehen, Aussagen wiederlegt werden, dann wird blitzschnell auf die persönliche moralische Ebene geswitcht. Diskussion findet nicht statt, Postulieren ist angesagt.

Ich hab Atari-Home.de weit über 10 Jahre sehr für die menschlichen, aufmerksamen und hilfsbereiten Umgangsformen geschätzt. Diese Art der Kommunikation lässt mich jedoch ratlos zurück. Ich will mich jedenfalls nicht weiter sinnentleert damit abmühen Lügen zu wiederlegen. Daher bitte ich euch mitzudenken, aufmerksam zu sein und euch selbst eine Meinung zu bilden.
MegaST 4 mit Sounddesigner II MegaBus-Hardware und 56001, MegaSTE, Hades 040, MagiC Mac auf Mac OS 9 und eine FireBee.

Offline Nervengift

  • Benutzer
  • Beiträge: 1.533
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #57 am: Sa 03.12.2016, 23:15:20 »
Zitat
Mein Eindruck ist, im Firebee-Team hat nicht einer überhaupt an diese Möglichkeit gedacht, dass von der Seite eine Problematik vorliegen könnte.

In dem Falle betrifft das jeden, der sich etwas mehr mit der Firebee auseinandergesetzt hatte und sich die Bilder des Gehäuses und der Platine angeschaut hatte. Das fehlende CE-Zeichen hätte jeden auffallen müssen und jeder hätte deswegen nachfragen können!

Wie dem auch sei, ich bin echt überrascht, was ich hier jetzt losgetreten habe und dass sich die Gemüter so erhitzt haben. :o Ich denke, dass Medusa für das Problem eine Lösung finden wird.

Es hilft jetzt auch nicht viel weiter, wenn wir uns jetzt hier weiter die Köpfe heißreden, denke ich. Schauen wir welche Lösung gefunden wird.

520 ST(M) (TOS 1.02), Falcon030 (16 MHz, 16 MB RAM, CF-Karte, MiNT & MyAES), Milan040 (25 MHz, 48 MB RAM, EasyMiNT 1.90), Firebee (2nd Edition), PowerMac G5 Late 2005 (2 x 2,3 GHz, Mac OS 10.5), iMac 4K Late 2015 (intel Core i7 4 x 3,3 GHz, Mac OS 10.11.6), IBM XT SFD (640 KB RAM, DR DOS 6.0), Compaq LTE 5300 (Pentium/133 MHz, DR-DOS 7.03), AT-PC (Cyrix 6x86L/200 MHz, Windows 98 SE/MS-DOS 6.22 & Windows 3.11)

Offline Mathias

  • Moderator
  • *****
  • Beiträge: 1.578
Re: Die Firebee und der deutsche Zoll ...
« Antwort #58 am: Sa 03.12.2016, 23:29:59 »
In diesem Sinne schließe ich das Thema, nach Rücksprache mit anderen Moderatoren temporär, damit es hier nicht destruktiv weitergeht. Ich melde mich dann wieder wenn es eine offizielle Aussage von MCS gibt.
MegaST 4 mit Sounddesigner II MegaBus-Hardware und 56001, MegaSTE, Hades 040, MagiC Mac auf Mac OS 9 und eine FireBee.